Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeschule Good for Dogs
1 GRUNDLAGE UND GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Ausbildung des Halters und des Hundes und der Hundeschule Good for Dogs, des Weiteren HSGfD genannt.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg massgeblich von der Mitarbeit und dem Fleiss des Teilnehmers und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
2 ANMELDUNG
Anmeldungen müssen schriftlich, via Kontaktformular (www.goodfordogs.ch) oder via E-Mail getätigt werden. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen akzeptiert. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail, damit werden die Kosten fällig.
Die HSGfD hat das Recht, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des im Voraus bezahlten Kursgeldes vom Kurs auszuschliessen.
3 ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die entsprechende Gebühr (Preise wie auf der Website angegeben) für das vereinbarte erste Training ist vom Teilnehmer spätestens 3 Tage im Voraus via e-Banking oder vor dem Training via TWINT zu begleichen.
Ab dem zweiten Termin ist die fällige Gebühr vor Ort und vor Beginn des Trainings via TWINT zu begleichen.
Ein 10er Abonnement ist, ab Ausstellungsdatum, für 4 Monate gültig. Der Schnüffelpass ist, ab Ausstellungsdatum, für 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Abonnement, eine Rückerstattung der übrigen Lektionen ist ausgeschlossen. Die Preise bei den jeweiligen Kursbeschreibungen sind verbindlich.
4 TEILNAHME UND HAFTUNG
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, ausschliesslich unter folgenden Voraussetzungen am Training teilzunehmen:
5 HUNDEPLATZ
Das Benützen des Hundeplatzes folgt auf eigene Gefahr, weder die HSGfD noch die Besitzer oder sonstige Drittpersonen können für Schäden haftbar gemacht werden. Lärmemissionen sind möglichst gering zu halten, bei anhaltendem Lärm kann das Mensch-Hund-Team vom Training ausgeschlossen werden.
6 TIERSCHUTZ
Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihre Hunde tierschutzgerecht zu behandeln und zu betreuen. Zuwiderhandlungen im Sinne von Treten, Schlagen oder jegliche anderen Handlungen, welche durch die HSGfD als nicht tierschutzkonform gewertet werden, haben den sofortigen Ausschluss aus dem Training und eine Meldung an die Tierschutzbehörde des jeweiligen Kantons zur Folge. Eine Kostenrückerstattung wird in diesem Fall abgelehnt.
7 AUSRÜSTUNG
Für die Trainings ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind vom Teilnehmer vor dem Training auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
8 DAUER DER TRAININGS UND ABSENZEN/ANNULATION
9 WEITERE BESTIMMUNGEN
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag und Erfüllungsort für Verbindlichkeiten ist der Kanton Aargau.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Ausbildung des Halters und des Hundes und der Hundeschule Good for Dogs, des Weiteren HSGfD genannt.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg massgeblich von der Mitarbeit und dem Fleiss des Teilnehmers und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
2 ANMELDUNG
Anmeldungen müssen schriftlich, via Kontaktformular (www.goodfordogs.ch) oder via E-Mail getätigt werden. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen akzeptiert. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail, damit werden die Kosten fällig.
Die HSGfD hat das Recht, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des im Voraus bezahlten Kursgeldes vom Kurs auszuschliessen.
3 ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die entsprechende Gebühr (Preise wie auf der Website angegeben) für das vereinbarte erste Training ist vom Teilnehmer spätestens 3 Tage im Voraus via e-Banking oder vor dem Training via TWINT zu begleichen.
Ab dem zweiten Termin ist die fällige Gebühr vor Ort und vor Beginn des Trainings via TWINT zu begleichen.
Ein 10er Abonnement ist, ab Ausstellungsdatum, für 4 Monate gültig. Der Schnüffelpass ist, ab Ausstellungsdatum, für 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Abonnement, eine Rückerstattung der übrigen Lektionen ist ausgeschlossen. Die Preise bei den jeweiligen Kursbeschreibungen sind verbindlich.
4 TEILNAHME UND HAFTUNG
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, ausschliesslich unter folgenden Voraussetzungen am Training teilzunehmen:
- Der Hund ist gesund (fit, ohne ansteckende Erkrankungen, ungezieferfrei) und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen.
- Der Hund ist geimpft, inklusive Tollwut (wir behalten uns vor, das Impfbüchlein einzusehen).
- Es versteht sich von selbst, dass läufige Hündinnen nur nach Rücksprache mit der HSGfD am Training teilnehmen dürfen.
- Der Teilnehmer haftet für alle von sich oder seinem Hund verursachten Schäden.
- Die HSGfD übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten veranlassten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden. Dies gilt auch für entstandene Schäden durch das Freispiel der Hunde.
- Die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Die Teilnahme von Begleitpersonen ist nur mit Zustimmung der HSGfD zulässig.
- Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
5 HUNDEPLATZ
Das Benützen des Hundeplatzes folgt auf eigene Gefahr, weder die HSGfD noch die Besitzer oder sonstige Drittpersonen können für Schäden haftbar gemacht werden. Lärmemissionen sind möglichst gering zu halten, bei anhaltendem Lärm kann das Mensch-Hund-Team vom Training ausgeschlossen werden.
6 TIERSCHUTZ
Alle Teilnehmer verpflichten sich, ihre Hunde tierschutzgerecht zu behandeln und zu betreuen. Zuwiderhandlungen im Sinne von Treten, Schlagen oder jegliche anderen Handlungen, welche durch die HSGfD als nicht tierschutzkonform gewertet werden, haben den sofortigen Ausschluss aus dem Training und eine Meldung an die Tierschutzbehörde des jeweiligen Kantons zur Folge. Eine Kostenrückerstattung wird in diesem Fall abgelehnt.
7 AUSRÜSTUNG
Für die Trainings ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind vom Teilnehmer vor dem Training auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
8 DAUER DER TRAININGS UND ABSENZEN/ANNULATION
- Die Dauer eines Trainings wird auf 60 Minuten festgelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Instruktor kann zum Wohl des Hundes weitere Übungseinheiten untersagen und eine Ruhepause verordnen.
- Verspätungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Zeit oder auf Teilkostenrückerstattung.
- Vereinbarte Einzellektionen sind mindestens 48 Stunden, Gruppenlektionen mindestens 24 Stunden im Voraus durch den Teilnehmer telefonisch abzusagen. Die HSGfD behält sich das Recht vor, bei Nichteinhalten der Frist von 48 bzw. 24 Stunden den vollen Preis zu berechnen.
- Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunde durch den Teilnehmer wird die bereits bezahlte Gebühr nicht erstattet.
- Die HSGfD behält sich das Recht vor, Kurse und Trainings aufgrund fehlender Anmeldungen zu stornieren bzw. zu verschieben.
- Wird in dringenden Fällen eine Lektion oder ein Termin seitens der HSGfD verschoben, wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt. Eine Kostenrückerstattung ist ausgeschlossen.
9 WEITERE BESTIMMUNGEN
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag und Erfüllungsort für Verbindlichkeiten ist der Kanton Aargau.